Volksverpetzer

Warum die Verfassungsschutz-Einstufung von „Ende Gelände“ rechtswidrig ist

Warum die Verfassungsschutz-Einstufung von „Ende Gelände“ rechtswidrig ist

AUTOR: Dr. Jakob Hohnerlein. DIESER ARTIKEL ERSCHIEN ZUERST BEI VERFASSUNGSBLOG. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet ausweislich des nun vorgestellten Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023 (S. 165) „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall. Die klimaaktivistische Gruppierung

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