Prozess in Augsburg

Genossin zu 56 Sozialstunden und 5 Gesprächsweisungen verurteilt!

Staatsanwältin forderte Freizeitarrest!

Vorwurf

Am Mittwoch stand eine Genossin vor dem Amtgericht, weil ihr tätlicher Angriff, Widerstand und Körperverletzung (von einem Bullen) vorgeworfen wurde. Diese Vorwürfe konstruierte die Staatsanwaltschaft von einer Blockade eines AfD-Stands im letztjährigen Wahlkampf zur bayerischen Landtagswahl. Dieser Wahlkampfstand vor der City Galerie wurde damals von uns blockiert, allerdings wurde unsere Blockade schon nach kurzer Zeit von USK-Kräften gewaltsam geräumt. Im Anschluss wurden 3 Genoss:innen, welche teilweise ärtzlich behandelt werden mussten, von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Während in einem ersten Verfahren vor ca. 2 Monaten der Vorwurf gegen die beiden Genossen eingestellt wurde, wurde das Verfahren gegen unsere Genossin mit großem Eifer weitergeführt.

Verhandlung

So kam es diesen Mittwoch zur Verhandlung. Die junge Staatsanwältin wollte trotz uneindeutiger Beweislage, fraglicher Rechtsmäßigkeit des Bulleneinsatzes und Aussage des Bullens: „Es hat überhaupt nicht wehgetan“ unbedingt eine Verurteilung erreichen. Einzig brachte sie eine Einstellung mit hohen Auflagen und der Bedingung, sich zu entschuldigen, vor. Als unsere Genossin dieses „Angebot“ natürlich ablehnte, da sie sich nicht entschuldigen werde, wurde die Staatsanwältin richtig wütend und forderte in ihrem Plädoyer auch gleich einen Freizeitarrest.

Urteil

Der Richter folgte in der Urteilsverkündung inhaltlich der Staatsanwältin, sah aber die vollkommene Unverhältnismäßigkeit des Freizeitarrest. Trotzdem wurde unsere Genossin wegen Widerstand und Körperverletzung zu 56 Sozialstunden und 3-5 Gesprächsweisungen verurteilt. Da das Urteil, gerade im Hinblick auf die anderen beiden Einstellungen in der selben Sache, äußerst hoch ist und auch noch die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes im Raum steht, wird in Absprache mit der Roten Hilfe in Berufung gegangen.

 

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