TW: Gewaltschilderung
Wir erinnern an Peter Siebert, der am 26.04.2008 von seinem Nachbarn, einem polizeibekannten Neonazi, in Memmingen ermordet wurde. Heute jährt sich die Tat zum 16. Mal.
Peter Siebert hatte sich bei Alexander B. über dessen laute, rechte Musik beschwert und ihn für seine menschenverachtende Gesinnung kritisiert – wie schon häufig zuvor. Als er in dieser Nacht wegen des lauten Rechtsrocks zum zweiten Mal an der Wohnungstür des Nachbarn klopfte, folgte Alexander B. Peter Siebert in seine Wohnung und erstach ihn dort mit einem Bajonett.
Im Dezember 2008 verurteilte das Landgericht Memmingen Alexander B. zu acht Jahren und drei Monaten Haft – in einem Prozess, der nur einen Tag lang dauerte. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, nicht wegen Mordes. Die Frage nach einem rechten Motiv des Täters, was Mord und eine deutlich höhere Strafe bedeutet hätte, spielte offenbar keine Rolle.
Später war die damalige schnelle Entscheidung selbst dem Vizepräsidenten des Landgerichts unangenehm, wie Recherchen der „Zeit“ und des „Tagesspiegel“ ans Licht brachten. Die Richter*innen hätten aufgrund der Geständigkeit des Täters „nicht mehr intensiv nachgeforscht“ und es dabei belassen, den „äußeren Sachverhalt“ zu klären, obwohl der Täter vor dem Prozess zugegeben hatte, er habe aufgrund seiner rechtsextremen Gesinnung mit Peter Siebert gestritten.
Vizepräsident Mürbe sagte laut „Zeit“, ein rechtsextremer Hintergrund der Tat sei „wahrscheinlich“.
In der offiziellen Statistik der Todesopfer rechter Gewalt taucht Peter Siebert dennoch bis heute nicht auf.
Danke an die „Beratung. Unterstützung. Dokumentation.“ Bayern für den Text und für’s Erinnern!