Der rechtsradikale Hetzer Julian Reichelt und sein Desinformations-Blog NIUS verbreiten pausenlos Fake News – und Reichelt selbst kassiert für seine Lügen und Hetze vor Gericht eine Schlappe nach der anderen. Im März zwang ihn ein Gericht, eine Lüge über den stellvertretenden Chefredakteur des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu löschen. Eine Reichelt-Lüge über Seenotretter belegte ein anderes mit einem Zwangsgeld ebenfalls im März.
Ende letzten Jahres verlor Reichelt gegen die Bundesministerin Schulze vor Gericht, als er über die Bundesregierung und die Taliban log. Kurz zuvor verlor er gegen Satiriker Jan Böhmermann, weil er „unstreitig unwahre“ Behauptungen über ihn verbreitet hatte. Dass Reichelt und sein Hetz-Medium Desinformation und Lügen am laufenden Band liefern, darauf gibt das nächste Gerichtsurteil einen Hinweis: Die Grünen erwirken jetzt die nächste einstweilige Verfügung gegen den rechten Demagogen.
Manche Parteien wie die CSU oder die SPD haben in ihrer Parteistruktur fest Polizei-Gruppierungen eingegliedert. „Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen in der Polizei“ sind eine Arbeitsgemeinschaft in der SPD, die CSU hat den „Arbeitskreis Polizei und innere Sicherheit“. PolizeiGrün e.V. ist keine derart eingegliederte Gruppierung. Das ist ein von der Partei rechtlich, personell und finanziell unabhängiger Verein. Darin engagieren sich grüne und Grünen-nahe (aber nicht nur) Polizeibeamte.
Wie man sich sicherlich vorstellen kann, hat Reichelt etwas völlig anderes erzählt. Das Landgericht Hamburg gab den „Grünen in mehreren Punkten recht und untersagte Reichelt und Nius – vertreten durch Rechtsanwälte Steinhöfel aus Hamburg – im Wege der einstweiligen Verfügung bestimmte Äußerungen“, wie LTO berichtet (Beschl. v. 08.04.2024, Az. 324 O 129/24).
Reichelt, der pausenlos gegen die Grünen hetzt, unterstellte PolizeiGrün, eine eigene Polizei für die Partei zu sein. Diverse Formulierungen, in denen er wahrheitswidrig von „Polizisten der Grünen Partei“ oder „Polizei der Grünen“ spricht, sind laut Gericht so nicht zulässig. T-Online schreibt:
„Konkret muss Reichelt auch die Falschbehauptung tilgen, dass die Büros der „PolizeiGrün“ im Gebäude der Parteizentrale der Grünen seien. Er hatte gesagt, das sei „natürlich furchterregend und verstößt vollkommen offenkundig gegen das Neutralitätsgebot der Polizei“.“
Gelöscht werden muss so auch ein Beitrag auf Twitter, in welchem Reichelt schrieb: „Die Grünen bauen in der Parteizentrale ihre eigene Polizei auf“. Alles unwahr.
Aussagen wie „Die Polizei der Grünen postete auch dies auf X“ oder „Noch einmal, hier sitzen Polizisten in der Grünen Parteizentrale“ wurden aber nicht verboten. LTO führt genauer aus:
„Das LG Hamburg nimmt an, dass Personen, die den gesamten Beitrag lesen, nicht davon ausgehen, dass die Grünen eine Vollzugspolizei aufbauen oder dulden würden. Vielmehr würde der durchschnittliche Leser erkennen, dass es sich nur um einen Zusammenschluss von den Grünen nahestehenden Polizisten handelt. Dies erkenne der Leser etwa an der Passage, wonach „echte Polizisten unter dem Namen Polizei (…) auftreten“. Entsprechend wurden Reichelt Aussagen, die zum Gegenstand haben, dass die Grünen eine eigene Polizei haben, nicht verboten – weil eben der Leser durch den Kontext des Berichts erkenne, dass es sich dabei nicht um eine Vollzugspolizei handele, sondern den Verein.“
In einigen Abschnitten von Reichelts Darstellung entsteht fälschlicherweise der Eindruck, die Organisation „PolizeiGrün“ agiere in direkter Abstimmung und im Auftrag der Grünen. Dieser Eindruck wird insbesondere durch die einleitenden Worte eines Artikels verstärkt, in denen behauptet wird, es handele sich um eine Polizei, die „im Dienste der herrschenden Partei“ stehe und „aus der Parteizentrale gesteuert und befehligt“ werde. Zusätzlich wird dieses Missverständnis durch die Behauptung verschärft, die Grüne Partei scheine sich direkt aus ihrem Hauptquartier heraus eine eigene Truppe aus loyalen Polizeibeamten für Einschüchterungszwecke aufzubauen. Folglich wurde Reichelt sowie Nius untersagt, diesen falschen Eindruck weiterhin zu erwecken.
LTO weiter:
„Außerdem untersagte das Gericht Reichelt und Nius, zu behaupten oder zu verbreiten, in einem Gebäude in Berlin-Mitte befänden sich sowohl die Parteizentrale der Partei Bündnis 90/Die Grünen als auch die Büros der „PolizeiGrün“. Diese als Bildunterschrift erscheinende Äußerung stelle eine unstreitig unwahre Behauptung dar.“
Laut LTO darf Reichelt auch nicht auf Twitter den Satz schreiben: „Die Grünen bauen in der Parteizentrale ihre eigene Polizei auf“. Das sei laut Gericht rechtswidrig und zu untersagen. Im Gegensatz zu Äußerungen in einem Artikel oder Video nimmt der typische Leser des besagten Tweets an, dass die Grünen eine Polizeieinheit im üblichen Sinne innerhalb ihrer Parteizentrale etablieren.
Dies basiert auf der Annahme, dass der Empfängerkreis lediglich den Text des Tweets wahrnimmt, ohne das eventuell darin eingebettete Video anzusehen. Die zuständige Kammer ist der Auffassung, dass der durchschnittliche Nutzer Tweets schnell hintereinander durchliest und viele dazu tendieren, ein eingebettetes Video nicht zusätzlich anzuschauen. Diese Betrachter würden nicht verstehen, was Reichelt genau unter „eigener Polizei“ versteht, und könnten fälschlicherweise von einer regulären Polizeieinheit ausgehen. Da diese Darstellung nicht der Wahrheit entspricht, ist die Löschung des Tweets erforderlich.
Das Landgericht Hamburg stimmte den Forderungen der Grünen teilweise zu, während in anderen Punkten Reichelt und Nius erfolgreich waren. Die Kosten des Rechtsstreits werden größtenteils gleichmäßig zwischen den beiden Seiten aufgeteilt. Reichelt und sein Anwalt setzen hingegen auf irreführende Strategien in der Prozesskommunikation.
In der öffentlichen Darstellung des Urteils versuchen Reichelt und sein Anwalt, die teilweise erlittene Niederlage vor Gericht als Erfolg darzustellen. Anwalt Steinhövel erwähnte in seiner Kommunikation ausschließlich die für sie positiven Urteilsteile und ließ die verlorenen Aspekte unerwähnt, mit der Behauptung, die Grünen seien mit ihrem Versuch, die Pressefreiheit einzuschränken, gescheitert. Er ignorierte dabei, dass das Gericht drei Aussagen aufgrund ihrer Unwahrheit verboten hatte, weil sie nicht unter den Schutz der Pressefreiheit fallen.
Reichelt selbst lügt jetzt auf Twitter, man dürfe weiterhin behaupten, dass die Grüne Partei sich eine eigene Polizei aufbaue, obwohl das Gericht ihm genau diese Aussage untersagt hat. Das ist besonders dreist: Genau diese Aussage darf Reichelt auf Twitter eben nicht isoliert posten. Er tut es frech aber einfach wieder.
Das könnte ihn teuer zu stehen kommen. Denn er könnte dadurch gegen die einstweilige Verfügung verstoßen. Ein Beispiel hierfür lieferte LTO beim AfD-Hetzer Stephan Brandner von der AfD, der aufgrund nicht entfernter Tweets vom Landgericht Berlin zuerst ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro und anschließend eines von 15.000 Euro zahlen musste. Der Beschluss des LG Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.
Man sieht: Reichelt kann offenbar das Lügen nicht lassen. Die Propaganda und Desinformation, die er und sein Hetz-Blog NIUS verbreiten, muss pausenlos von Gerichten verurteilt werden. Und selbst über seine Niederlagen verbreitet er Unwahrheiten. Wer ihn oder sein Medium teilt oder ihm Interviews gibt, beteiligt sich an der Vergiftung unseres Diskursklimas und der Spaltung der Gesellschaft.
Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Artikelbild: Jörg Carstensen/dpa